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   VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06   

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VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06 (https://dejure.org/2008,28116)
VG Aachen, Entscheidung vom 18.08.2008 - 5 K 1545/06 (https://dejure.org/2008,28116)
VG Aachen, Entscheidung vom 18. August 2008 - 5 K 1545/06 (https://dejure.org/2008,28116)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06
    Da die Entwicklung der Medizin und die Vorstellungen von den notwendigen Mindestkenntnissen eines Arztes sich ständig wandeln, kann etwa die Aufstellung von Prüfungsstoffkatalogen dem Verordnungsgeber überlassen werden, der sich dabei an dem gesetzlich vorgesehenen Zweck der Prüfung orientieren muss, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. -, juris.

    Denn eine erforderliche, aber auch hinreichende Korrektur bzw. Begrenzung des Gestaltungsspielraums erfahren die prüfungsrechtlichen Regelungen dabei durch die sich aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG sowie dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Chancengleichheit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2006 - 14 B 1510/06
    Auszug aus VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06
    Den Eilantrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 26. Juli 2006 - 5 L 421/06 - ab; die hiergegen erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 28. Juli 2006 - 14 B 1510/06 - zurück.

    Auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 26. Juli 2006 im Verfahren wegen vorläufigen Rechtsschutzes - 5 L 421/06 - sowie den auf die hiergegen eingelegte Beschwerde ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen vom 28. Juli 2006 - 14 B 1510/06 - wird Bezug genommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03

    juristische Staatsprüfung, Prüfungsentscheidung, Widerspruch,

    Auszug aus VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06
    Eine Verpflichtung, in der ZÄPrO die Einzelheiten der Benotung oder der Bestehensgrenze zu regeln, besteht nicht, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03 -, juris: Keine Verpflichtung des Landesgesetzgebers, die Einzelheiten der Benotungs- bzw. Bestehensregelungen in der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu regeln.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19

    Zulassung zu einer Lehrveranstaltung im zahnmedizinischen Studium

    - 1 BvR 640/80 -, beide juris; zum Vorbehalt des Gesetzes im Prüfungswesen auch Niehues / Fischer / Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 19 ff.; zur [als zulässig angesehenen] Verlagerung der näheren Ausgestaltung einer Prüfung in eine Kursordnung etwa: VG Aachen, Urteil vom 18. August 2008 - 5 K 1545/06 -, juris Rn. 27).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 15 K 2365/10

    Anspruch eines Studenten auf Erteilung eines Leistungsnachweises für eine

    vgl. hierzu auch: OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 14 B 1510/06 - "... Bei realistischer Betrachtung kann die Durchführung von zahnärztlichen Übungen an Patienten grundsätzlich nicht mehr prüfungsrechtlich relevant beurteilt werden....", und vom 8. April 2010 - 14 A 2412/08 -, jeweils veröffentlicht in juris, vgl. ferner VG Aachen, Beschluss 26. Juli 2006 - 5 L 421/06 -, n.v. und Urteil vom 18. August 2008 - 5 K 1545/06 -, juris.
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